Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spezialabbruch – Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen

1. Anerkennung

Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes der Firma Bauma GmbH an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen mit Mitarbeitern der Firma Bauma GmbH gelten als unverbindlich; sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsführung.

3. Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte

Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lager der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber Einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.

4. Gestellung von Wasser, Strom, und Druckluft

Vom Auftraggeber sind Wasser und Energie im maximal 60 Meter Entfernung von der Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten!

Wasserdruck: 1 bar (an der Arbeitsstelle)
Elektrische Energie: 220 Volt/16 Ampere und 380 Volt/35 Ampere
Druckluft-Energie: 8 Nm3/min 7 bar

5. Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten

Die Arbeitsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger rechtzeitiger Vereinbarung mit dem Auftraggeber unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Dies gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfallvorschriften.

Kann durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit begonnen werden, so kommen ebenfalls die aufgeführten Stundensätze in Anrechung. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Bekanntgabe der Bohrdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.

6. Baustellenverkehr

Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Einsatzfahrzeuge die Baustellen frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder möglich, sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

7. Sondergenehmigung

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Sondergenehmigungen (z.B. Sonntagsgenehmigungen, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung im Ausland) einzuholen. Grenzübergangsgebühren, Zölle und sonstige bei Arbeiten im Ausland zusätzlich anfallende Abgaben hat der Aufraggeber zu tagen.

8. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte.

Bei Arbeiten, die sich über einen längern Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, zu jedem Monatsschluss Teilrechnungen zu erstellen und die Mehrwertsteuer zu berechnen.

Unserer Rechungen werden innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet.

Bei Arbeiten mit einer Auftragssumme über 2.500.- € oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, angemessene Sicherheiten oder Abschlagszahlung zu verlangen. Abschlagzahlungen sind binnen 8 Werktagen nach Zugang der Abschlagsrechung zu leisten.
Die Firma Bauma GmbH ist berechtigt, die Durchführung der Arbeiten von der Sicherheitsleistung oder Abschlagszahlung abhängig zu machen. Werden diese innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, erlischt die Leistungspflicht des Auftragnehmers unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Über geleistet Arbeiten wird Schlussrechung erteilt.

Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % per Monat zu berechnen.

9. Gewährleistung und Sicherheitsleistung

Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind –sinngemäß zu VOB, Teil A, §§13 und 14 ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Haftung

Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von Personal oder Einrichtungen der Firma Bauma GmbH zurückführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebs-Haftpflichtversicherung.

Eine Haftung für Wasserschäden kann in keinem Fall übernommen werden, auch dann nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden.

Höhere Gewalt und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstungen, die während der Arbeit auftreten, berechtigen den Auftraggeber zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressanspruch des Auftraggebers. Termine halten wir, so irgend möglich ein. Bei Überschreitung sind Schadenersatzansprüche jedoch ausgeschlossen.

Wir haften für nachgewiesene Mängel nur mit Ersatzleistungen oder Reparatur nach unserer Wahl.

11. Vorbehalte

Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten.

Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung: für die Dauer von 3 Monaten ab Angebotsdatum gelten die Angebotspreis als verbindlich. Danach sind wir berechtigt, bei Erhöhung des Bau-Lohntarifvertrages je % Tarifänderung die Angebotspreise um 0,5 % anzupassen. Bei Änderung der Materialkosten um mehr als 5 % sind wir berechtigt, die Erhöhung dem Auftraggeber weiterzuberechnen.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist – soweit nach § 38 ZPO zulässig – das für die Firma Bauma GmbH zuständige Gericht vereinbart. Das gilt auch für Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen.


Bauma GmbH
Ottostraße 2
D-52511 Geilenkirchen

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Fon: +49 (0) 24 51 - 24 88
E-Mail: info@bauma-maschinen.de

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Mo. - Fr.: 7:00 - 17:00 Uhr
Samstag: geschlossen